Pflicht & Fristen

E-Rechnungspflicht in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen im B2B-Bereich zu empfangen. Das Ausstellen folgt schrittweise — je nach Unternehmensgröße.

Das Wichtigste zuerst: Auch als kleines Unternehmen oder Freelancer musst du seit Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Das Ausstellen ist bis Ende 2026 (bzw. 2027 für kleine Unternehmen) noch optional.

Der Zeitplan im Überblick

Ab Was gilt Für wen
1.1.2025 E-Rechnungen empfangen können (Pflicht) Alle Unternehmen im B2B-Bereich
1.1.2027 E-Rechnungen ausstellen (Pflicht) Unternehmen mit Vorjahresumsatz > 800.000 €
1.1.2028 E-Rechnungen ausstellen (Pflicht) Alle übrigen Unternehmen (inkl. Kleinunternehmen)

Was bedeutet das für Freelancer und Selbstständige?

Wenn du als Freelancer oder Selbstständiger Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) stellst, gilt für dich Folgendes:

Was zählt als E-Rechnung?

Nicht jede per E-Mail verschickte PDF ist eine E-Rechnung im gesetzlichen Sinne. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten Format vorliegen, das automatisch verarbeitet werden kann. Anerkannte Formate:

Eine einfache PDF-Datei ohne eingebettetes XML gilt nicht als E-Rechnung.

Was gilt nicht im B2C-Bereich?

Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind nicht betroffen — hier bleibt die normale PDF weiterhin zulässig.

Was musst du jetzt tun?

Das hängt von deiner Situation ab:

Situation Handlungsbedarf
Du empfängst Rechnungen von Lieferanten Stelle sicher, dass du ZUGFeRD-PDFs empfangen und speichern kannst (E-Mail reicht)
Du stellst Rechnungen an Unternehmen, Umsatz < 800K Kein Handlungsbedarf bis Ende 2027 — aber jetzt einrichten schadet nicht
Du stellst Rechnungen an öffentliche Auftraggeber XRechnung ist oft schon jetzt Pflicht — beim Auftraggeber nachfragen
Du willst heute schon ZUGFeRD ausstellen Die meisten Buchhaltungsprogramme unterstützen ZUGFeRD bereits
Hinweis: Diese Seite gibt keinen Rechtsrat. Für verbindliche Auskunft wende dich an deinen Steuerberater oder das Bundesfinanzministerium (bmf.de).