Praxis

E-Rechnung und DATEV: Workflow für Steuerberater und Mandanten

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2026

Kurzfassung: DATEV unterstützt E-Rechnungen in mehreren Produkten. Mandanten können empfangene ZUGFeRD-Rechnungen über DATEV Unternehmen Online direkt an ihren Steuerberater weiterleiten — das spart manuelles Abtippen und beschleunigt die Buchhaltung.

Was DATEV heute unterstützt

DATEV hat die wichtigsten Produkte für den E-Rechnungsworkflow vorbereitet:

Produkt E-Rechnung Funktion
DATEV Unternehmen Online Eingehende ZUGFeRD-Rechnungen hochladen, XML wird automatisch ausgelesen
DATEV Rechnungswesen Import von ZUGFeRD und XRechnung, automatische Belegerfassung
DATEV Mittelstand Faktura ZUGFeRD-Ausgangsrechnungen erstellen und versenden
DATEV E-Rechnungsplattform Separates Portal für E-Rechnungen, auch ohne vollständige DATEV-Lizenz nutzbar

Der typische Workflow: Mandant → Steuerberater

Für kleine Unternehmen und Freelancer, die mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, sieht der Idealablauf so aus:

  1. Lieferant sendet ZUGFeRD-Rechnung per E-Mail als PDF-Anhang
  2. Mandant lädt die PDF in DATEV Unternehmen Online hoch (oder leitet die E-Mail direkt weiter — je nach Konfiguration)
  3. DATEV liest das eingebettete XML automatisch aus — Betrag, IBAN, Datum, Lieferant werden erkannt ohne manuelle Eingabe
  4. Steuerberater erhält vorerfassten Beleg und prüft / bucht diesen in DATEV Rechnungswesen
  5. Archivierung erfolgt revisionssicher in DATEV — die Originaldatei bleibt erhalten

Was der Mandant selbst tun muss

Für Mandanten, die DATEV Unternehmen Online nutzen, reicht in der Regel:

Was Steuerberater beachten sollten

Was ist mit Programmen außerhalb von DATEV?

DATEV ist nicht das einzige System im Markt — aber das in Deutschland von Steuerberatern am meisten eingesetzte. Mandanten, die andere Buchhaltungsprogramme nutzen (Lexware, sevdesk, Lexoffice etc.), können ebenfalls ZUGFeRD nutzen; der Übergabepunkt zum Steuerberater variiert je nach Programm.

Wichtig ist, dass das Originalformat (ZUGFeRD-PDF oder XRechnung-XML) an den Steuerberater übergeben wird — nicht eine "gespeicherte" oder konvertierte Version.

Häufige Fragen

Brauche ich DATEV, um E-Rechnungen nutzen zu können?
Nein. DATEV ist eine verbreitete Plattform in Deutschland, aber keine Voraussetzung. ZUGFeRD funktioniert mit jedem Programm, das es unterstützt — und empfangen kann man es bereits mit jedem E-Mail-Postfach.

Werden DATEV-Produkte automatisch aktualisiert, um neue ZUGFeRD-Versionen zu unterstützen?
DATEV aktualisiert seine Produkte regelmäßig. Aktuelle Informationen zu unterstützten Versionen findest du in der DATEV-Wissensdatenbank und im Steuerberater-Portal (DATEV.de → Aktuelles → E-Rechnung).

Was kostet der E-Rechnungs-Workflow über DATEV?
Die Kosten hängen von den gebuchten DATEV-Produkten ab. DATEV Unternehmen Online hat eine eigene Preisstruktur (Lizenz + Volumenkomponenten). Dein Steuerberater kann die genauen Konditionen nennen.

Weiterführend: E-Rechnung GoBD-konform archivieren · ZUGFeRD-Rechnung validieren