Compliance

E-Rechnung und B2C: Was für Rechnungen an Privatpersonen gilt

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2026

Kurzfassung: Die deutsche E-Rechnungspflicht gilt ausschließlich für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind nicht betroffen — hier bleibt die normale PDF-Rechnung oder Papierrechnung dauerhaft zulässig.

Was bedeutet B2C im Kontext der E-Rechnungspflicht?

B2C steht für "Business to Consumer" — also Rechnungen, die du als Unternehmen oder Selbstständiger an eine Privatperson stellst. Klassische Beispiele:

In all diesen Fällen gilt: Die E-Rechnungspflicht greift nicht. Du kannst weiterhin eine einfache PDF-Rechnung per E-Mail schicken oder sogar eine Papierrechnung ausstellen.

Die Grenze: Wer ist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes?

Entscheidend ist, ob dein Rechnungsempfänger ein "Unternehmer" im Sinne des § 2 UStG ist — also jemand, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das ist bei Privatpersonen nicht der Fall.

Schwieriger wird es bei:

Mischbetriebe: Wenn du an beide Gruppen rechnest

Viele Selbstständige haben Kunden aus beiden Welten — Unternehmen und Privatpersonen. Das ist kein Problem: Du brauchst zwei "Modi":

Kundentyp Rechnungsformat Ab 2028 Pflicht?
Unternehmen (B2B) ZUGFeRD oder XRechnung erforderlich (ab 2028) ✅ Ja
Privatpersonen (B2C) PDF oder Papier bleibt zulässig ❌ Nein

Die meisten modernen Buchhaltungsprogramme erkennen automatisch, ob ein Kunde als "Unternehmen" oder "Privatperson" angelegt ist, und wählen das passende Format. Du musst das also nicht manuell steuern.

Gilt die Empfangspflicht auch für B2C?

Die Empfangspflicht (seit Januar 2025) gilt ebenfalls nur für den B2B-Bereich. Du musst keine E-Rechnungen von Privatpersonen empfangen — aber in der Praxis werden Privatpersonen ohnehin keine ZUGFeRD-Rechnungen ausstellen.

Kommt eine B2C-Pflicht in der Zukunft?

In der aktuellen Gesetzeslage ist keine B2C-Pflicht vorgesehen. Die EU-Kommission diskutiert im Rahmen der "ViDA"-Initiative (VAT in the Digital Age) digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende B2C-Umsätze — aber das ist ein anderes Thema als die E-Rechnung und noch nicht in Kraft.

Häufige Fragen

Darf ich freiwillig ZUGFeRD auch für Privatkundenwrechnungen nutzen?
Ja — es gibt keine Einschränkung. Manche Handwerker nutzen ZUGFeRD für alle Rechnungen, weil es die Archivierung vereinfacht. Der Privatkunde merkt keinen Unterschied, da die PDF normal aussieht.

Was gilt für Vermieter, die Wohnungen an Privatpersonen vermieten?
Wohnungsvermietung ist nach § 4 Nr. 12 UStG steuerbefreit und ohnehin von der E-Rechnungspflicht ausgenommen — egal ob an Unternehmen oder Privatpersonen.

Ich stelle Rechnungen an Privatkunden aus dem EU-Ausland — gilt deutsches Recht?
Für Rechnungen an EU-Auslands-Privatpersonen richtet sich das Rechnungsformat nach dem Recht des Empfängerlands (bei B2C-Umsätzen häufig OSS-Regelung). Die deutsche E-Rechnungspflicht greift hier nicht direkt.

Weiterführend: E-Rechnungspflicht im Überblick · Alle Ausnahmen von der Pflicht